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Aktuelle Informationen zum Angebot

Was erwartetet mich als Klient*in?

 

Ich arbeite mit Personen ab 14 Jahren und biete derzeit jeweils Donnerstag nachmittags Termine an

ERSTGESPRÄCH

Die Suche nach einem/r passenden/r Psychotherapeut/in ist wie die Suche nach einem Lebenspartner – die richtige Chemie und das Vertrauen machen eine erfolgreiche Beziehung aus.

 

Aus diesem Grund dient das Erstgespräch vor allem dazu, sich gegenseitig zu beschnuppern, Rahmenbedingungen zu besprechen und zu überlegen, ob wir miteinander arbeiten wollen.

Natürlich gibt es auch genug Raum für Ihre Anliegen, Sorgen und Fragen.

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Erstgespräche können nach Terminvereinbarung jeweils Donnerstag nachmittags an der folgenden Adresse stattfinden:

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Schleifgasse 7

Stiege 3 / 4. Stock / Tür 24

1210 Wien (Floridsdorf)

SETTING UND HONORAR

Eine Einheit Psychotherapie dauert 50 Minuten und findet in den meisten Fällen einmal wöchentlich statt.

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Das Honorar beläuft sich dabei wie folgt:

 

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Erstgespräch 50 Minuten: 70,00 €*

Beim Erstgespräch wird darum gebeten, das Honorar in Bar zu begleichen.

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Psychotherapeutische Einzelstunde 50 Minuten: 70,00 €*

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* keine Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich

ABSAGEREGELUNG

Sie können Termine bis maximal 48 Stunden vor der Einheit per SMS, Anruf oder

per E-Mail kostenfrei absagen oder verschieben.


Danach muss ich den vollen Betrag von 70,00€ verrechnen.

IN AUSBILDUNG UNTER SUPERVISION

Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision befinden sich bereits im finalen Abschnitt ihrer psychotherapeutischen Ausbildung.

Sie verpflichten sich dazu, fortlaufend von erfahrenen Psychotherapeut*innen supervidiert zu werden. Dadurch wird die Qualität der Arbeit regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gewährleistet und kontrolliert.

 

Da es bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich ist, eine Refundierung von den Krankenkassen zu erhalten, ist das Honorar dementsprechend angepasst und niedriger.

VERSCHWIEGENHEIT

Psychotherapeut*innen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990.
Das bedeutet, dass Sie in der Psychotherapie einen geschützten Raum haben, in dem Sie aussprechen können, was Ihnen auf der Seele brennt.

Nichts von dem, was Sie mir anvertrauen, gelangt ohne Ihr Einverständnis nach draußen.

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